Ist das noch gut oder muss das weg? Genau diese Frage stellen sich viele Verbraucher, wenn es sich um die Haltbarkeit von Lebensmitteln geht. Das Mindesthaltbarkeitsdatum verunsichert viele Konsumenten und führt oft dazu, dass noch genießbare Lebensmittel im Mülleimer landen. Was viele jedoch nicht wissen – das MHD ist kein Verbrauchsdatum! Der Hersteller bringt damit lediglich zum Ausdruck, dass das Produkt bei richtiger Lagerung seine individuellen Eigenschaften wie Aussehen und Konsistenz beibehält. Während Lebensmittel nach dem Ablauf des Verbrauchsdatums in jedem Fall entsorgt werden müssen, gibt es eine Vielzahl an Produkten, die noch Tage, Wochen oder sogar Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar sind. EDEKA Hollender klärt auf, welche das sind.
MHD und Verbrauchsdatum: ein großer Unterschied
Inzwischen finden sich auf den meisten Lebensmitteln Angaben über deren Haltbarkeit. „Mindestens haltbar bis …”, „Bei vier Grad mindestens haltbar bis …” heißt es auf den Verpackungen. Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum läuft die Gewähr für bestimmte Qualitätsmerkmale des Lebensmittels ab, zum Beispiel Vitamin- und Mineralstoffgehalt, Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Nähr- und Gebrauchswert. Dadurch wird es jedoch nicht ungenießbar. Lediglich der Geschmack kann sich etwas verändert haben.
Anders dagegen der Verbrauchswert: Auf leicht verderblichen Speisen wie Rohmilch oder Hackfleisch muss stehen „Zu verbrauchen bis: …”. Dieses Datum sollte ernst genommen werden. Ist es abgelaufen, muss das Lebensmittel entsorgt werden. Sehr leicht verderbliche Lebensmittel und insbesondere solche, deren Verderb Ihre Gesundheit durch eine Lebensmittelvergiftung gefährdet, müssen mit einem Verbrauchshinweis gekennzeichnet sein. Dazu gehören Nahrungsmittel wie Hackfleisch, Geschnetzeltes, Bratwurst oder Fisch.
Geschmack und Qualität auch nach Ablauf des MHD
Zahlreiche Lebensmittel können auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch bedenkenlos verzehrt werden. Welche Produkte wie lange nach Ablauf des MHD noch gut genießbar sind, erfahren Sie hier:
Nudeln und Reis: + 1 Jahr
Tiefkühlgerichte: + mehrere Monate
Tee: + mehrere Monate
Pulvrige Nahrung (z. B. Puddingpulver): + 2 Monate
Süßwaren (z. B. Gummibärchen): + 28 Tage
Eier, Butter und Käse: + 21 Tage
Schokolade und Pralinen: + 14 Tage
Wurst und Schinken: + 5 Tage
Brot und Brötchen: + 2 Tage
Milch und Sahne: + 2 Tage
So erkennen Sie verdorbene Speisen
Um zu erkennen, ob ein Lebensmittel noch genießbar oder bereits verdorben ist, sollten Sie sich auf Ihre Sinne verlassen:
Schauen Sie genau hin: Entsorgen sollten Sie Lebensmittel zum Beispiel, wenn sie eine feucht-glitschige Oberfläche aufweisen oder schimmelig geworden sind. Genauso gehören gewölbte Konserven oder pralle, aufgewölbte Kunststoffverpackungen mit Lebensmitteln in den Müll.
Schnuppern Sie: Wenn bei Lebensmitteln das MHD abgelaufen ist, sollten Sie Ihren Geruchssinn einsetzen. Riechen Sie an den Speisen. Wenn sie ranzig, faulig oder einfach anders als normal riechen, sollten Sie sie wegschmeißen.
Probieren Sie: Scheint das Lebensmittel noch in Ordnung zu sein, probieren Sie ein kleines Stück. Vorsicht, wenn es anders schmeckt als normal oder wenn Sie merken, dass es eine ungewohnte Konsistenz hat. Auch dann gilt: Werfen Sie es besser weg.