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Ist das noch gut oder muss das weg?

Diverse Lebensmittel sind auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch gut genießbar und müssen nicht weg

Ist das noch gut oder muss das weg? Genau die­se Fra­ge stel­len sich vie­le Ver­brau­cher, wenn es sich um die Halt­bar­keit von Lebens­mit­teln geht. Das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum ver­un­si­chert vie­le Kon­su­men­ten und führt oft dazu, dass noch genieß­ba­re Lebens­mit­tel im Müll­ei­mer lan­den. Was vie­le jedoch nicht wis­sen – das MHD ist kein Ver­brauchs­da­tum! Der Her­stel­ler bringt damit ledig­lich zum Aus­druck, dass das Pro­dukt bei rich­ti­ger Lage­rung sei­ne indi­vi­du­el­len Eigen­schaf­ten wie Aus­se­hen und Kon­sis­tenz bei­be­hält. Wäh­rend Lebens­mit­tel nach dem Ablauf des Ver­brauchs­da­tums in jedem Fall ent­sorgt wer­den müs­sen, gibt es eine Viel­zahl an Pro­duk­ten, die  noch Tage, Wochen oder sogar Mona­te nach Ablauf des Min­dest­halt­bar­keits­da­tums genieß­bar sind. EDEKA Hol­len­der klärt auf, wel­che das sind.

MHD und Verbrauchsdatum: ein großer Unterschied

Inzwi­schen fin­den sich auf den meis­ten Lebens­mit­teln Anga­ben über deren Halt­bar­keit. „Min­des­tens halt­bar bis …”, „Bei vier Grad min­des­tens halt­bar bis …” heißt es auf den Ver­pa­ckun­gen. Mit dem Min­dest­halt­bar­keits­da­tum läuft die Gewähr für bestimm­te Qua­li­täts­merk­ma­le des Lebens­mit­tels ab, zum Bei­spiel Vit­amin- und Mine­ral­stoff­ge­halt, Geruch, Geschmack, Aus­se­hen, Kon­sis­tenz, Nähr- und Gebrauchs­wert. Dadurch wird es jedoch nicht unge­nieß­bar. Ledig­lich der Geschmack kann sich etwas ver­än­dert haben.

Anders dage­gen der Ver­brauchs­wert: Auf leicht ver­derb­li­chen Spei­sen wie Roh­milch oder Hack­fleisch muss ste­hen „Zu ver­brau­chen bis: …”. Die­ses Datum soll­te ernst genom­men wer­den. Ist es abge­lau­fen, muss das Lebens­mit­tel ent­sorgt wer­den. Sehr leicht ver­derb­li­che Lebens­mit­tel und ins­be­son­de­re sol­che, deren Ver­derb Ihre Gesund­heit durch eine Lebens­mit­tel­ver­gif­tung gefähr­det, müs­sen mit einem Ver­brauchs­hin­weis gekenn­zeich­net sein. Dazu gehö­ren Nah­rungs­mit­tel wie Hack­fleisch, Geschnet­zel­tes, Brat­wurst oder Fisch.

Geschmack und Qualität auch nach Ablauf des MHD

Zahl­rei­che Lebens­mit­tel kön­nen auch nach Ablauf des Min­dest­halt­bar­keits­da­tums noch beden­ken­los ver­zehrt wer­den. Wel­che Pro­duk­te wie lan­ge nach Ablauf des MHD noch gut genieß­bar sind, erfah­ren Sie hier:

Nudeln und Reis: + 1 Jahr
Tief­kühl­ge­rich­te: + meh­re­re Mona­te
Tee: + meh­re­re Mona­te
Pulv­ri­ge Nah­rung (z. B. Pud­ding­pul­ver): + 2 Mona­te
Süß­wa­ren (z. B. Gum­mi­bär­chen): + 28 Tage
Eier, But­ter und Käse: + 21 Tage
Scho­ko­la­de und Pra­li­nen: + 14 Tage
Wurst und Schin­ken: + 5 Tage
Brot und Bröt­chen: + 2 Tage
Milch und Sah­ne: + 2 Tage

So erkennen Sie verdorbene Speisen

Um zu erken­nen, ob ein Lebens­mit­tel noch genieß­bar oder bereits ver­dor­ben ist, soll­ten Sie sich auf Ihre Sin­ne ver­las­sen:

Schau­en Sie genau hin: Ent­sor­gen soll­ten Sie Lebens­mit­tel zum Bei­spiel, wenn sie eine feucht-glit­schi­ge Ober­flä­che auf­wei­sen oder schim­me­lig gewor­den sind. Genau­so gehö­ren gewölb­te Kon­ser­ven oder pral­le, auf­ge­wölb­te Kunst­stoff­ver­pa­ckun­gen mit Lebens­mit­teln in den Müll.

Schnup­pern Sie: Wenn bei Lebens­mitteln das MHD abge­lau­fen ist, soll­ten Sie Ihren Geruchs­sinn ein­set­zen. Rie­chen Sie an den Spei­sen. Wenn sie ran­zig, fau­lig oder ein­fach anders als nor­mal rie­chen, soll­ten Sie sie weg­schmei­ßen.

Pro­bie­ren Sie: Scheint das Lebens­mit­tel noch in Ord­nung zu sein, pro­bie­ren Sie ein klei­nes Stück. Vor­sicht, wenn es anders schmeckt als nor­mal oder wenn Sie mer­ken, dass es eine unge­wohn­te Kon­sis­tenz hat. Auch dann gilt: Wer­fen Sie es bes­ser weg.

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